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Mit dem Wachstumschancengesetz ist die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) eine beschlossene Sache. Doch welche Vorgaben sich genau ergeben werden, ist zurzeit noch in der Erarbeitungsphase: Das Bundesfinanzministerium plant, hierzu ein Anwendungsschreiben zu veröffentlichen und hat bereits aktuell einen 16-seitigen Entwurf herausgegeben. Dieser Entwurf dient zunächst verschiedenen Verbänden als Diskussionsgrundlage, bevor dann eine endgültige Veröffentlichung – ggf. auch mit Änderungen – für den Beginn des 4. Quartals 2024 geplant ist.

Für viele Unternehmer wird die E-Rechnung auf jeden Fall dazu führen, dass Prozesse umgestellt werden müssen und weiter in Richtung Digitalisierung gedacht werden muss. Daher lohnt es sich, dieses Thema frühzeitig zu bedenken, um ausreichend Zeit für die Anpassung interner Prozesse zu haben. (mehr …)

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Bereits in der Vergangenheit haben wir immer wieder Veranstaltungen in unserer Kanzlei zu spannenden Themen, die unsere Mandanten bewegen, organisiert. Zwei Themen, die an uns herangetragen werden und die aktuell sehr relevant für die meisten von Ihnen sein werden, sind die E-Rechnung, die nun kommen wird, sowie der Nutzen von BWAs (betriebswirtschaftlichen Auswertungen) um seine Zahlen als Unternehmer stets im Blick zu behalten. Daher laden wir nach den Sommerferien ganz herzlich zum Unternehmertreff ein:

Di, 24.09.2024, 17 Uhr (Lahr, Konferenzsaal Einsteinallee 3)
Di, 08.10.2024, 17 Uhr (Rathaus Schönberg, Kinzigtalblick 4, Seelbach) (mehr …)

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Der Bundesfinanzhof hat in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden. Danach müssen Steuerpflichtige unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Weil deswegen bereits Zweifel an der Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte bestanden, war nicht mehr zu prüfen, ob die neue Grundsteuer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln unterliegt. (mehr …)

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Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit von Ende Mai 2024 bis Anfang Juni 2024 sind in weiten Teilen Baden-Württembergs beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher möchte das Finanzministerium Baden-Württemberg den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen entgegenkommen.(mehr …)

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Die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen ist nicht zu beanstanden. Dies hat das FG Köln aktuell entschieden.
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Unternehmen müssen den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. Das Bundesfinanzministerium hat nun das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.8) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. (mehr …)

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Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch ausgetauscht. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Staatenaustauschliste 2024 bekannt gegeben. Enthalten sind die Staaten, mit denen der automatische Datenaustausch zum 30.9.2024 erfolgt. (mehr …)

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Mit der Neufassung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) wurde die Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 EUR bzw. bei der Zusammenveranlagung auf 80.000 EUR angehoben. Die erhöhten Einkommensgrenzen gelten erstmals für vermögenswirksame Leistungen, die nach 2023 angelegt werden. (mehr …)

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