
Nach einigen Diskussionen hat Ende April das EU-Parlament das europäische Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Eine entsprechende Richtline (Sorgfaltspflicht-Richtlinie/ Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) wurde verabschiedet. Diese soll Unternehmen in Europa verpflichten, ihre Lieferketten unter Aspekten der Wahrung der Menschenrechte und Prüfung der Arbeitspraktiken zu überprüfen. Dies bedeutet eine starke Belastung der Unternehmen, die dadurch künftig auch in die Verantwortung für in der Lieferkette vorgeschaltete Unternehmen treten müssen. Auch wird die Umsetzung schwierig und nur mit einem gewissen bürokratischen Aufwand zu bewältigen sein. Über das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) geht die Richtlinie deutlich hinaus. (mehr …)
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