
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 EUR pro Arbeitsstunde, was damals einmalig durch das Mindestlohnerhöhungsgesetz beschlossen wurde. Regulär werden Anpassungen durch die unabhängige Mindestlohnkommission vorgeschlagen und durch die Bundesregierung beschlossen. So berät die Kommission über Anpassungen für meist zwei Jahre, in diesem Fall also für 2024 und 2025.
Ende Juni hat die Mindestlohnkommission nun ihren Vorschlag für die kommenden zwei Jahre bekanntgegeben: Der Mindestlohn soll von derzeit 12 EUR in der Stunde zum 1.Januar 2024 auf 12,41 EUR (3,4 Prozent) erhöht werden und zum 1. Januar 2025 weiter auf 12,82 EUR (3,3 Prozent). Den Vorschlag der Kommission muss nun die Bundesregierung noch durch eine Verordnung verbindlich machen.
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