Blog Events Kanzlei Online Fernunterstützung

Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
Standort Lahr
Standort Seelbach

+

Die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ist oft Anlass für Streit mit dem Finanzamt. Dies gilt auch für kleine Photovoltaikanlagen, sodass die Finanzverwaltung hier eine Vereinfachung geschaffen hat: Die Liebhaberei auf Antrag. Da in diesem Schreiben Fragen offengeblieben sind, wurde es zudem konkretisiert.

Auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen ist ohne weitere Prüfung zu unterstellen, dass die Photovoltaikanlage oder vergleichbare Blockheizkraftwerke (BHKW) nicht mit Gewinnerzielungsabsicht (= steuerlich unbeachtliche Liebhaberei) betrieben werden. Der Antrag wirkt in allen offenen Veranlagungszeiträumen (VZ) und für die Folgejahre.
(mehr …)


Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 265 EUR monatlich betragen (in 2022 = 241 EUR).  (mehr …)

Kategorie(n):

Der  Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2022 einer steuerfreien Arbeitgeber-Inflationsausgleichsprämie zugestimmt. Arbeitgeber können damit freiwillig bis zu 3.000 EUR steuer- und sozialabgabenfrei an ihre Arbeitnehmer auszahlen.

Das Gesetz wurde am 25.10.2022 – also erst deulich später – verkündet und ist nun in Kraft getreten. Rückwirkend ab 01.10.2022 sind Zahlungen des Arbeitgebers zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 EUR von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit.

Zeitlich ist die Regelung befristet. Bis zum 31.12.2024 kann die Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden.

Welche Anforderungen ergeben sich für Arbeitgeber?  (mehr …)

Kategorie(n):

Um die Gastronomie zu entlasten hat der Bundestag am 22.09.2022 beschlossen, die reduzierte Umsatzsteuer für Speisen auch für das Jahr 2023 zu verlängern. Eigentlich wäre diese in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.
Demnach gilt nun für alle nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2024 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Steuersatz von aktuell 7 Prozent. Für Getränke gilt weiterhin die normale Umsatzsteuer von aktuell 19 Prozent.

Kategorie(n):

In der Sitzung am Freitag, den 07.10.2022, hat der Bundesrat gebilligt, dass die Bundesregierung bis Mitte nächsten Jahres den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter per Verordnung ermöglichen kann.

In der Corona-Pandemie wurden die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Diese sind seitdem über Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehrfach verlängert worden. So können nun die vereinfachten Voraussetzungen auch weiterhin gelten. Ebenfalls ist bis zum 30.06.2023 der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit möglich.


Wie im vergangenen Newsletter berichtet, haben inzwischen Klagen gegen Rückzahlungsforderungen von erhaltener Corona-Hilfe in bestimmten Fällen Erfolg.

Die unbürokratisch gewährten Hilfen für die Jahre 2020 und 2021 nutzten viele Unternehmen, Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige um sich in der Krise wirtschaftlich über Wasser zu halten. Viele sehen sich nun mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert oder werden aufgefordert, weitere Berechnungen und Unterlagen nachzureichen.

Da nicht jede Rückforderung gerechtfertigt ist, empfehlen wir, vor Rückzahlung ggf. eine Rechtsberatung zu konsultieren.

Ausführliche rechtliche Infos darüber finden Sie beispielsweise bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer:

https://www.dr-stoll-kollegen.de/corona-soforthilfen-rechtsberatung


Wegen steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise hat die Ampel-Koalition Anfang September 2022 ein drittes Entlastungspaket geschnürt. Insbesondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden vorgestellt.

(mehr …)

Kategorie(n):

Die Bundesregierung hat beschlossen, die reduzierte Mehrwertsteuer für Gastronomiebetriebe auch für das Jahr 2023 zu verlängern. Statt 19 Prozent gilt demnach für Speisen weiterhin ein Satz von 7 Prozent, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern. So geht es aus dem von der Bundesregierung geplanten Entlastungspaket hervor, final beschlossen ist die Änderung noch nicht.

Standorte

Standort Lahr
  • Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
  • 07821 / 9 54 94 - 0
  • 07821 / 9 54 94 - 177
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Standort Seelbach
  • Kinzigtalblick 3
    77960 Seelbach
  • 07823 / 94 97 - 0
  • 07823 / 94 97 - 197
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Unsere Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden