Aktuell sind Photovoltaik-Anlagen als alternative eigene Energiequellen sehr gefragt – nicht zuletzt durch die Energiekrise und aktuelle Vorgaben, was Sanierungsmaßnahmen betrifft. Steuerlich hat sich mit dem Jahressteuergesetz 2022 hier viel getan, so dass es künftig steuerlich einfacher wird. (mehr …)
Kategorie(n): Ratgeber, TopthemaDie Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ist oft Anlass für Streit mit dem Finanzamt. Dies gilt auch für kleine Photovoltaikanlagen, sodass die Finanzverwaltung hier eine Vereinfachung geschaffen hat: Die Liebhaberei auf Antrag. Da in diesem Schreiben Fragen offengeblieben sind, wurde es zudem konkretisiert.
Auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen ist ohne weitere Prüfung zu unterstellen, dass die Photovoltaikanlage oder vergleichbare Blockheizkraftwerke (BHKW) nicht mit Gewinnerzielungsabsicht (= steuerlich unbeachtliche Liebhaberei) betrieben werden. Der Antrag wirkt in allen offenen Veranlagungszeiträumen (VZ) und für die Folgejahre.
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Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 265 EUR monatlich betragen (in 2022 = 241 EUR). (mehr …)
Kategorie(n): Verwaltungsanweisungen