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Letzte Woche Donnerstag hat die Himmelsbach & Streif GmbH einen triftigen Grund zu feiern, denn der langjährige Firmenchef, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Alfred Himmelsbach wurde 70 Jahre. „Wir gratulieren unserem Seniorchef ganz herzlich, freuen uns, dass er so aktiv und engagiert im Betrieb ist und wünschen ihm alles Gute und vor allem Gesundheit“, so Rudolf Streif und Martin Himmelsbach, seine Nachfolger bei Himmelsbach & Streif. (mehr …)


Im Juli und August wurden von Bundesfinanzminister gleich mehrere Gesetzesvorhaben angesprochen und deren Eckpunkte vorgestellt. Durch die Dynamik der Energiekrise und der damit verbundenen Maßnahmen, besteht hier auch dringender Handlungsbedarf, um schleichende Steuererhöhungen abzuwenden und wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen auszuarbeiten.

Die geplanten Vorhaben sind zurzeit noch im Entwurf und werden vermutlich erst im Herbst weiter angepasst– die Richtung, in welche es gehen wird, können wir jedoch schon erkennen.

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Rund ein Jahr nachdem sich die Finanzverwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen und Geldkarten geäußert hat, wurden nun einige Grundsätze ergänzt. Nachfolgend werden (ausgewählte) wichtige Aspekte erläutert.  (mehr …)


Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich ein Motorrad zur Privatnutzung überlässt, führt dies zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil und somit zum Lohnzufluss. Wenn ein Motorrad dagegen ohne eine fremdübliche Vereinbarung durch den Vater des Alleingesellschafters einer GmbH privat genutzt wird, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter führen. (mehr …)

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Wer ein bebautes Grundstück für seinen Betrieb oder privat für Vermietungszwecke erwirbt, muss den Gesamtkaufpreis aufteilen. Ein Teil ist dem Grundstück zuzuordnen, ein Teil dem Gebäude, dessen Anschaffungskosten steuersparend abgeschrieben werden dürfen. Das Bundesfinanzministerium hat seine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises nach Kritik des BFH angepasst und unter www.bundesfinanzministerium.de veröffentlicht.

FUNDSTELLE• BMF online vom 28.6.22

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Die Finanzverwaltung hat das „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“, vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 aktualisiert. Das Merkblatt kann unter www.iww.de/s6709 heruntergeladen werden. (mehr …)

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Der Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen (§ 233a Abgabenordnung [AO]) ist rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 auf 0,15 % pro Monat (das heißt 1,8 % pro Jahr) gesenkt worden. Die Angemessenheit dieses Zinssatzes ist dann unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 BGB wenigstens alle zwei Jahre zu evaluieren. Die erste Evaluierung erfolgt spätestens zum 1.1.2024.  (mehr …)

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Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. (mehr …)

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