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Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022, dem der Bundesrat am 20.05.2022 zugestimmt hat, sind verschiedene Maßnahmen angesichts der steigenden Energiepreise auf den Weg gebracht worden. Die Energiepreispauschale von 300 EUR ist für viele Arbeitgeber nun besonders relevant – soll sie doch über den Lohn an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende sollen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR erhalten. Arbeitnehmer sollen dies ab September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers erhalten. Für alle anderen kann die Energiepreispauschale im Rahmen der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig. Sie muss somit dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden. In der Sozialversicherung besteht Beitragsfreiheit, hier fallen keine Beiträge an.
Der Beschluss der Pauschale wirft einige Fragen auf, insbesondere was genau Arbeitgeber nun tun müssen, mit welcher Lohnabrechnung die Pauschale auszuzahlen ist und wie die Pauschale mit der Lohnsteueranmeldung zu verrechnen ist. Die entsprechenden FAQs des Bundesfinanzministeriums sorgen hier für Klärung. Wir fassen zusammen: (mehr …)

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Der Focus Money zeichnet auch in den aktuellen Krisenzeiten wieder die besten Steuerberater aus. Dazu wurde im Frühjahr eine Studie durchgeführt. Ein wichtiger Punkt der Studie ist die Aufstellung der Kanzleien in puncto Digitalisierung. Hier konnten wir erneut punkten, denn gemeinsam mit vielen unserer Mandanten gehen wir seit einigen Jahren konsequent den Weg in Richtung papierloser Buchhaltung und effizientem Datenaustausch. Denn von digitaler Buchhaltung und elektronischem Datenmanagement profitieren wir alle. Digitales Arbeiten bedeutet schnellere Daten, ein Plus an Flexibilität, bessere und fundierte Entscheidungen.

Im Mittelpunkt der Studie stehen aber auch die Kompetenz und Spezialisierung sowie die Weiterbildung der Berater und des Teams. Wir sind sehr stolz, dass unser Team so gut abgeschnitten hat und sich das Engagement der Kolleginnen und Kollegen hier widerspiegelt. Zumal wir auch sehr viel tun, um als Arbeitgeber attraktiv für unsere Mitarbeiter zu sein und sie zu fördern, in ihrer Weiterbildung und individueller Qualifizierung zu unterstützen. (mehr …)

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Das vierte Corona-Steuerhilfegesetz ist in trockenen Tüchern und damit wurden auch die Fristen der Steuererklärungen für das Jahr 2020 in beratenden Fällen erneut verlängert. Hintergrund ist der, dass durch die vielfältigen Corona-Maßnahmen, zu prüfenden und abzurechenden Corona-Hilfen sowie andere steuerliche Neuerung (z.B. Grundsteuerreform und entsprechende Meldungen) die Branche zurzeit sehr überlastet ist. So soll etwas Freiraum und Aufschub geschaffen werden.

Hier ein Überblick über die neuen Fristen: (mehr …)

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Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht, denen der Bundesrat am 20.05.2022 zugestimmt hat. Wir fassen hier noch einmal zusammen, um welche Maßnahmen es sich neben der bereits beschriebenen Energiepreispauschale handelt.  (mehr …)

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Der Bundesrat hat dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz am 10.06.2022 zugestimmt. Damit können zahlreiche steuerliche Neuerungen und Verlängerungen von bereits befristet eingeführten Maßnahmen (z.B. degressive Abschreibungen und Homeoffice-Pauschale) in Kraft treten. Über die Fristen-Verlängerungen haben wir bereits geschrieben. Hier nun ein Überblick über weitere Maßnahmen: 
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Der Bundestag hat der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 EUR mit Wirkung ab dem 01.10.2022 zugestimmt. Zudem wurden Änderungen bei Mini- und Midijobs beschlossen. Der Bundesrat hat am 10.06.2022 „grünes Licht gegeben“.

Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über Anpassungen bei der Höhe des Mindestlohns. Von diesem Prozedere wurde nun einmalig abgewichen. In 2022 gelten diese Beträge:

  • ab 01.01.2022: 9,82 EUR pro Stunde
  • ab 01.07.2022: 10,45 EUR pro Stunde
  • ab 01.10.2022: 12 EUR pro Stunde

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