
Aufgrund der aktuellen Situation, des Kriegs in der Ukraine und der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung im Februar ein erstes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. So soll die EEG-Umlage nicht erst zum Jahresende, sondern bereits zum 01.07.2022 entfallen. Zudem werden verschiedene Pausch- und Freibeträge erhöht. Wir fassen zusammen, welche Maßnahmen beschlossen wurden. Besonders relevant aus steuerlicher Sicht sind die entsprechenden Änderungen von Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Grundfreibetrag und Pendlerpauschale, die auch schon rückwirkend ab dem 01.01.2022 gelten sollen.