Blog Events Kanzlei Online Fernunterstützung

Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
Standort Lahr
Standort Seelbach

+

Aufgrund der aktuellen Situation, des Kriegs in der Ukraine und der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung im Februar ein erstes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. So soll die EEG-Umlage nicht erst zum Jahresende, sondern bereits zum 01.07.2022 entfallen. Zudem werden verschiedene Pausch- und Freibeträge erhöht. Wir fassen zusammen, welche Maßnahmen beschlossen wurden. Besonders relevant aus steuerlicher Sicht sind die entsprechenden Änderungen von Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Grundfreibetrag und Pendlerpauschale, die auch schon rückwirkend ab dem 01.01.2022 gelten sollen.

(mehr …)


Auch im März hat der Koalitionsausschuss angesichts der aktuellen Kriegssituation in der Ukraine und der dadurch stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizkosten und Energie ein weiteres Entlastungspaket geschnürt. Insbesondere soll es eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR geben, eine dreimonatige Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, sowie einen Einmalbonus zusätzlich zum Kindergeld. Wir fassen für Sie die Maßnahmen zusammen.

(mehr …)

Kategorie(n):

Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Mindestlohn auf 12 EUR angehoben werden. Zudem sind Änderungen bei Mini- und Midijobs geplant. Hierzu gibt es einen entsprechenden Regierungsentwurf, der in Kürze umgesetzt werden soll. Wir stellen die Eckdaten hier vor.  (mehr …)


Nach einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums soll der Zinssatz für Steuernachforderungen und -erstattungen (§ 233a Abgabenordnung [AO]) für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 rückwirkend auf 0,15 Prozent pro Monat (das heißt 1,8 Prozent pro Jahr) gesenkt werden. Die Angemessenheit dieses Zinssatzes ist dann unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 BGB alle drei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume zu evaluieren, erstmals zum 01.01.2026.  (mehr …)

Kategorie(n):

Erneute Auszeichnung durch das Handelsblatt

Zum wiederholten Male wurden wir auch 2022 im Ranking des Handelsblatts als beste Steuerberater und beste Wirtschaftsprüfer 2022 ausgezeichnet. Das Handelsblatt hat in Zusammenarbeit mit dem Sozialwissenschaftlichen Institut Schad (SWI Finance) die besten Kanzleien 2022 ermittelt. Durch knifflige Fachfragen ging es darum herauszufinden, wer auch angesichts der immer komplizierteren Gesetzeslage den Durchblick behält und seine Mandanten zuverlässig beraten kann.

Wir sind sehr stolz darauf, dass wir wieder in beiden Disziplinen – sowohl als Steuerberater als auch als Wirtschaftsprüfer – punkten konnten und unser Team sich bei der Beantwortung der Fachfragen beweisen konnte. Ein ganz herzlicher Dank gilt auch unseren Mandanten, die uns auch im Alltag unterstützen, fordern und durch die ein solcher Erfolg erst möglich wird.

Mehr zum Ranking: (mehr …)

Standorte

Standort Lahr
  • Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
  • 07821 / 9 54 94 - 0
  • 07821 / 9 54 94 - 177
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Standort Seelbach
  • Kinzigtalblick 3
    77960 Seelbach
  • 07823 / 94 97 - 0
  • 07823 / 94 97 - 197
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Unsere Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden