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Ein Thema, das aktuell viele bewegt, die Grundsteuerreform. Alle Grundstückseigentümer sind betroffen. Die Neubewertung von Grundstücken steht im Jahr 2022 im Fokus. Ab dem 01.07.2022 bis zum 01.10.2022 muss jeder Grundstückseigentümer eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben.

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Am 16.02.2022 wurde der Regierungsentwurf für ein Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (kurz: Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) vom Bundeskabinett verabschiedet und somit weitere steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Pandemie für 2022 in die Wege geleitet. Der Bundesrat muss dem Regierungsentwurf noch zustimmen. (mehr …)

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Ein besonderes Anliegen des Corona-Steuerhilfegesetzes ist es zudem, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen zu schaffen. Hierbei werden zum einen die Möglichkeiten der Verlustverrechnung weiter erleichtert bzw. bis Ende 2023 verlängert. Zum anderen sollen die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7 g EStG, die in 2022 auslaufen, nun um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird ebenfalls verlängert.  (mehr …)

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In der Corona-Pandemie wurde alternativ zum häuslichen Arbeitszimmer die Möglichkeit geboten, eine Homeoffice-Pauschale in Anspruch zu nehmen. Dies ist besonders relevant für die Fälle, wenn die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer nicht zutreffen – zum Beispiel, wenn ein gemischt genutztes Zimmer oder eine „Arbeitsecke“ vorliegt. Ebenso auch dann, wenn die Arbeit im Homeoffice „freiwillig“ erfolgt – also theoretisch ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stünde, aber der Mitarbeiter dennoch zuhause arbeitet.

Die bestehende Regelung soll nun durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert werden (§ 52 Abs. 6 Satz 15 EStG). (mehr …)

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