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Mit der Überbrückungshilfe III Plus können Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler vom 1. Juli bis 30. September 2021 eine weitere Förderung – analog zur Überbrückungshilfe III erhalten. Einige Dinge verändern sich allerdings gegenüber der Überbrückungshilfe III, wie dem aktuellen FAQ-Katalog zu entnehmen ist.

Wir fassen die wichtigsten Aspekte für Sie zusammen. (mehr …)


Zwei aktuelle Themen rund um die Kassenführung möchten wir Ihnen aktuell mitgeben: Zum einen verabschiedete der Bundestag die Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung. Zum anderen hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe ein Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung aktualisiert und online veröffentlicht.

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Eine (sozialversicherungsfreie) kurzfristige Beschäftigung setzt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV u. a. voraus, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahrs auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Vom 1.3.2020 bis zum 31.10.2020 wurden die Zeitgrenzen bereits auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben. Und auch in 2021 gibt es nun eine befristete Anhebung.(mehr …)

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Mit § 19a EStG wurde eine zusätzliche Vergünstigung eingeführt, wodurch speziell kleinen und mittleren Startups durch einen Besteuerungsaufschub ein Vorteil auf dem Arbeitsmarkt verschafft werden soll. Die Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt – in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zwölf Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel. (mehr …)

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Stellt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter dauerhaft einen Dienstwagen zur Nutzung zur Verfügung und darf der Pkw auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte verwendet werden, ist der geldwerte Vorteil nach § 8b Abs. 2 Satz 3 EStG nach der sogenannten 0,03 %-Regelung zu ermitteln. Dabei werden auch Monate besteuert, in denen der Arbeitnehmer seinen Dienstwagen wegen Homeoffice oder Krankheit tatsächlich nicht für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat.  (mehr …)

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Gute Nachrichten für Mandanten, die im Jahr 2017 und 2018 einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG für geplante Investitionen vom Gewinn abgezogen haben. Wegen der Coronakrise kommt es zu keinen negativen steuerlichen Konsequenzen (Änderung der Steuerbescheide 2017 oder 2018 und Wegfall des Investitionsabzugsbetrags), wenn die Investition nicht innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums ­erfolgte. (mehr …)

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Wer in Kontakt mit Corona-Infizierten war oder sich in bestimmten Hochrisikogebieten aufgehalten hat, erhält in vielen Fällen von den Gesundheitsbehörden die Aufforderung, sich in Quarantäne bzw. häusliche Absonderung zu begeben. Doch inzwischen gibt es hier in einigen Fällen Ausnahmen im Zusammenhang mit Impfung und Genesung. Es ist wichtig, sich genau zu informieren, ob überhaupt, wie lange und unter welchen Bedingungen die Quarantäne gilt. Denn im Falle, dass sich ein Arbeitnehmer irrtümlicherweise in Quarantäne begibt, so greift die Regelung zur Verdienstausfallentschädigung nicht – die Quarantäne wäre dann unbezahlt!

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Informationen für Vermieter: Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die ortsübliche Marktmiete grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen. Kann ein Mietspiegel nicht zugrunde gelegt werden (z. B.: keine regelmäßige Anpassung an die Marktentwicklung) oder ist er nicht vorhanden, kann die ortsübliche Marktmiete z. B.

  • mithilfe eines mit Gründen versehenen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen i. S. des § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB,
  • durch die Auskunft aus einer Mietdatenbank i. S. des § 558a Abs. 2 Nr. 2 BGB
    i. V. mit § 558e BGB oder
  • unter Zugrundelegung der Entgelte für zumindest drei vergleichbare Wohnungen
    i. S. des § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB ermittelt werden.

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Das Bundesfinanzministerium gewährt Betreibern von kleinen Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken ein neues steuerliches Wahlrecht. Sie können einen Antrag stellen, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt. Folge: Die Gewinnermittlung in der Anlage EÜR ist damit nicht mehr erforderlich.  (mehr …)

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