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Durch die Landesregierung Baden-Württemberg wurde für das erste Quartal 2021 ein weiteres Förderprogramm zur Sicherung des Fortbestands für die Gastronomie beschlossen: die Stabilisierungshilfe II.

Mit der Stabilisierungshilfe I konnten bereits Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe für einen dreimonatigen Förderzeitraum zwischen 1. Mai und 31. Dezember 2020 Unterstützung erhalten. Nun wurde im Februar von der Landesregierung bekanntgegeben, dass eine Fortsetzung der ersten Stabilisierungshilfe als Alternative zur Überbrückungshilfe III für das erste Quartal 2021 (1. Januar bis 31. März 2021) gewährt wird.

Dabei ist aber zu beachten, dass die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe nicht zusätzlich zur Stabilisierungshilfe II bezogen werden können. Daher muss durch eine Vergleichsrechnung ermittelt werden, welche der Hilfen für Ihr Unternehmen beantragt werden sollte.

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Anfang März haben nun Bundestag und Bundesrat das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Das Gesetz bringt Steuerentlastungen für Familien, Gastronomen und Unternehmen mit sich. Insbesondere wird die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie bis Ende 2022 verlängert. Bisher wurde als Corona-Maßnahme verfügt, dass die Sonderregelung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Speisen an Ort und Stelle nur bis zum 30.06.2021 gelten soll. Nun wurde beschlossen, dass dies bis 31.12.2022 weiter gilt.

Weitere Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes betreffen den Kinderbonus sowie den Verlustrücktrag von Unternehmen. (mehr …)

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Soloselbständige können als sogenannte Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale von 7.500 EUR erhalten. Diese Hilfe richtet sich gezielt an solche Selbständige, die Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt zwar hohe Umsatzeinbrüche verzeichnen, aber geringe betriebliche Fixkosten nur aufweisen.
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Wer in der Corona-Zeit viel von zuhause aus arbeitet, muss auch einige Dinge in steuerlicher Hinsicht beachten. Zum einen, welche Möglichkeiten es gibt, Kosten für ein Arbeitszimmer abzusetzen oder von der neuen Homeoffice-Pauschale zu profitieren. Auch mit Blick auf Fahrtkosten (in der Einkommensteuererklärung) oder bei der Nutzung eines Dienstwagens gibt es einige Besonderheiten. Denn steht das Fahrzeug nun Corona-bedingt viel in der Garage, kann auch hier gespart werden. Wir fassen daher zusammen, was es rund um das Thema Homeoffice zu beachten gilt.

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Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber ein seit längerem erwartetes Reformpaket für gemeinnützige Organisationen und deren Förderer geschnürt. Für Vereine gibt es daher dieses Jahr einige Veränderungen – angefangen mit der Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale, über Änderungen der Mittelverwendungsregelungen bis hin zur Mittelweitergabe. Wir informieren Sie hier.

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