In den vergangenen Jahren gab es mit Blick auf die Kassen und das Kassengesetz (Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen) viele Neuregelungen und Anforderungen, die Unternehmen umsetzen mussten und müssen. Eine wesentliche war, dass eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) als Anforderung an Registrier- und PC-Kassen zwingend erforderlich ist.
Bestehende Kassen mussten zum 01.01.2020 und in Ausnahmefällen ab 01.01.2022 mit einer zertifizierten TSE umgerüstet werden (bestehend aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle). Angesichts der Schwierigkeiten bei der Umrüstung und der Tatsache, dass die entsprechenden Module erst sehr spät entwickelt wurden, wurde zudem eine Nichtbeanstandung bis zum 30.09.2020 erlassen. Bis spätestens 30.09.2020 besteht hier Handungsbedarf.
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