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Mit der Verabschiedung eines Gesetzespakets bestehend aus einer Grundgesetzänderung sowie der Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts im November ist nun der Weg frei für die Grundsteuerreform. Es war ein schwieriges Unterfangen und ist es immer noch, obwohl die Reform nun beschlossene Sache ist. Warum? Aufgrund der Uneinigkeit der Bundesländer über die Form der Neubewertung, wurde eine Öffnungsklausel (Grundgesetzänderung) beschlossen, die den Ländern ebenfalls Regelungsbefugnisse in dieser Sache einräumt. Kurzum, die Reform besteht aus einem Bundesgesetz und einer Regelung, dass jedes Bundesland selbst festlegen kann, nach welchem Prinzip es eine Neubewertung von Grundstücken durchführen will.

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Auf Bund-Länder-Ebene wurde eine Nichtaufgriffsregelung hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassen(systemen) bis zum 30.9.2020 beschlossen. Nach der gesetzlichen Regelung des § 146a der Abgabenordnung (AO) müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem 1.1.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Erst kürzlich wurden die Anforderungen in einem Anwendungserlass der Finanzverwaltung näher präzisiert. Der Grund für die jetzt beschlossene Nichtaufgriffsregelung: Voraussichtlich erst im Oktober 2019 sollen die ersten – vorläufig zertifizierten – TSEs verfügbar sein. Somit war absehbar, dass eine flächendeckende Ausstattung aller Kassen bis zum 1.1.2020 nicht mehr möglich sein wird.

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Stellt der Arbeitgeber unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich bei diesen Vorteilen grundsätzlich nicht um Arbeitslohn, sondern um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten. Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden.  (mehr …)

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Seit 1.1.2019 sind Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei. Die gesetzliche Neuerung hat aber Fragen aufgeworfen, sodass sich das Bundesfinanzministerium nun in einem 15 Seiten starken Schreiben zu dem Umfang der Steuerbefreiung geäußert hat.  (mehr …)

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Auch wenn es kein Steuergesetz ist, so möchte wir in diesem Kontext doch informieren: Der Bundesrat hat am 20.9.2019 der seit Mai 2018 geltenden Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zugestimmt, die der Bundestag Ende Juni 2019 verabschiedet hatte. Damit kann das über 150 Artikel starke „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Das Gesetz greift in 154 Fachgesetze ein und regelt den sog. bereichsspezifischen Datenschutz. An vielen Stellen passt es Begriffsbestimmungen und Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechten an. (mehr …)

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