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Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
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Unternehmertum muss sich lohnen – das ist gar keine Frage. Denn als Unternehmer profitiert man nicht nur vom „Wirtschaften in die eigene Tasche“ und den Freiheiten der Selbstständigkeit, auch trägt man die Verantwortung, dass alles läuft und die (finanziellen) Risiken. Welche Faktoren sind nun entscheidend für ein erfolgreiches Unternehmertum?

Eine gute Idee ist nicht die ganze Miete
Natürlich ist ein vielversprechendes Geschäftsmodell der Anfang und gewisser Weise die Grundvoraussetzung für erfolgreiches Unternehmertum. Doch das ist noch lange nicht alles. (mehr …)

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Auch vom Steuerpflichtigen selbst getragene Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten nach einem Autounfall auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind mit der Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG abgegolten. Die Aufwendungen sind nicht zusätzlich zur Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar.  (mehr …)

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Auf eine Überstundenvergütung, die wegen eines Aufhebungsvertrags für mehrere Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, ist der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte („Fünftel-Regelung“) anwendbar. Dies hat das  Finanzgericht Münster entschieden.  (mehr …)

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Der Urlaub ist gem. § 7 Abs. 2 BUrlG zusammenhängend zu gewähren. Ein Urlaubswunsch, der auf eine Zerstückelung und Atomisierung des Urlaubs in Kleinstraten gerichtet ist, muss nicht erfüllt werden.  (mehr …)

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Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurde mit § 146a der Abgabenordnung (AO) eine Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr einen Anwendungserlass veröffentlicht, der
§ 146a AO näher präzisiert. (mehr …)

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Die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System reicht zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht aus. Neben dem Bewegungsprofil müssen die Fahrtanlässe ebenfalls zeitnah erfasst werden. Eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, kann nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden.

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