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Im digitalen Zeitalter verändert sich auch die Kommunikation mit dem Finanzamt. Der elektronische Informationsaustausch zwischen den Behörden ermöglicht es, dass auch das Finanzamt immer mehr Daten über den Steuerzahler sammelt. Immer weniger bleibt so verborgen, wir bewegen uns hin zum gläsernen Steuerzahler.

Was weiß der Fiskus alles? Und woher bezieht er die Daten? (mehr …)

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Im Oktober 2017 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre führt. Nun hat das Finanzgericht Münster nachgelegt: Auch ein Darlehensverlust eines Gesellschafters einer GmbH ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen.

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Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, Familien zu entlasten. Die Umsetzung soll nun durch das Familienentlastungsgesetz erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags vor. Zur Bekämpfung der kalten Progression soll u. a. der Grundfreibetrag angehoben werden.

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Bereits seit Anfang 2018 besteht für die Finanzbehörde die Möglichkeit einer unangekündigten Kassen-Nachschau. Dies ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, u. a. im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Grundsätze für eine Kassen-Nachschau näher erläutert. Wichtige Punkte werden vorgestellt.

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Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung setzt u. a. voraus, dass sie auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage (ab 2019: 2 Monate/50 Arbeitstage) begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Nach bisheriger Praxis war die Berufsmäßigkeit nicht zu prüfen, wenn das Arbeitsentgelt die (anteilige) Monatsgrenze von 450 EUR nicht überschreitet. Diese anteilige Verdienstgrenze hat das Bundessozialgericht nun gekippt, sodass eine Umrechnung auf Tage nicht erfolgen muss.

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Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 8,84 EUR brutto je Zeitstunde. Die Mindestlohnkommission hat nun eine Erhöhung auf 9,19 EUR zum 1.1.2019 und auf 9,35 EUR zum 1.1.2020 empfohlen. Die Bundesregierung muss die Erhöhung noch per Rechtsverordnung umsetzen, was aber wohl reine Formsache sein dürfte.

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