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Heute möchten wir Ihnen über einen Gesetzesentwurf des Bundesministerium der Finanzen (BMF) gegen Steuerbetrug beim Online-Handel berichten, der zum 1. August 2018 per Kabinettsbeschluss verabschiedet wurde. Als Teil des Jahressteuergesetzes 2018 wird er ab Januar 2019 gelten und die umsatzsteuerlichen Regelungen für Online-Plattformen und E-Commerce verschärfen. (mehr …)

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Innerhalb weniger Monate haben sich zwei Senate des Bundesfinanzhofs mit der Frage beschäftigt, ob der für Nachzahlungszinsen relevante Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) verfassungsgemäß ist. Für die Jahre bis 2013 hat der 3. Senat die Zinshöhe noch für verfassungsgemäß gehalten. In einem jetzt veröffentlichten Beschluss hat der 9. Senat jedoch erhebliche Zweifel bekundet, ob der Zinssatz ab dem Veranlagungszeitraum 2015 verfassungsgemäß ist. Die Vollziehung des Zinsbescheids wurde in vollem Umfang ausgesetzt.

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Wird ein Hoftor ausgebaut, in der Werkstatt eines Tischlers repariert und sodann wieder eingebaut, sind auch die Arbeitskosten, die auf die Reparaturarbeiten in der Tischlerei entfallen, als Handwerkerleistungen begünstigt (20 % der Lohnkosten, höchstens 1.200 EUR im Jahr). Diese Meinung vertritt zumindest das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

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Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr gilt ein Freibetrag (bis 2014: Freigrenze) von je 110 EUR pro Arbeitnehmer. Das heißt: Bis zu diesem Betrag fallen keine Lohnsteuern und Sozialabgaben an. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass Kosten für einen Bustransfer zu einer Jubilarfeier bei der Gesamtkostenermittlung außer Betracht bleiben. Die Verwaltung sieht das aber anders.

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Erzielt ein Sporttrainer steuerfreie Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrags, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.

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Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat seine Broschüre „Steuerinformationen: Schüler- und Studentenjobs“ neu aufgelegt (Rechtsstand März 2018, unter www.iww.de/s1751). Auf 30 Seiten werden die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit Aushilfs- und Teilzeitarbeiten dargestellt.

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