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Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber ein neues Geldwäschegesetz (GwG) verabschiedet mit dem Ziel, verdeckte Interessen und Strukturen hinter Gesellschaften transparent zu machen und so Straftaten im Kontext der Geldwäsche aufzudecken. Durch bessere Informationen und eine stärkere Vernetzung dieser Informationen wollen die Behörden Verdachtsfälle verstärkt analysieren und so einen Beitrag zur Aufklärung und Sanktionierung der in den vergangenen Jahren massiv angestiegenen Geldwäschedelikte leisten. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums werden in Deutschland jährlich rund 100 Milliarden EUR gewaschen! Zum Beispiel werden Gelder aus illegalem Glückspiel, Drogenhandel oder Schwarzgeld durch Scheintransaktionen, legales Glückspiel o.Ä. verdeckt legalisiert und die Herkünfte verschleiert.

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Auch im Alter häufig auftretende Krankheiten wie Demenz können eine krankheitsbedingte Unterbringung und damit einen Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung rechtfertigen. Dies gilt selbst dann, wenn eine ständige Pflegebedürftigkeit (noch) nicht gegeben ist. Dies hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden. (mehr …)

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Ab dem 25.5.2018 gelten neue Datenschutzbestimmungen, die grundsätzlich alle Unternehmen betreffen und in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen erforderlich machen. Auslöser dafür ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die bereits am 25.5.2016 in Kraft getreten ist, aber erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ab dem 25.5.2018 gilt. Diese EU-weite Verordnung stellt viele Grundsätze des Datenschutzrechts nach dem alten BDSG auf den Kopf.

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In den nächsten Wochen und Monaten steht die Erstellung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2017 auf dem Programm. Wie in jedem Jahr haben sich in den Vordrucken Änderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben. Ein Blick in den Mantelbogen (ESt 1 A 2017) zeigt hier insbesondere zwei interessante Neuerungen.

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Zahlt eine GmbH unter Mitwirkung des Gesellschafters einen überhöhten Mietzins oder Kaufpreis an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, ist dies keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person. Dies hat der Bundesfinanzhof in gleich drei Urteilen entschieden.

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Vereine, also steuerbefreite Körperschaften, haben ihre Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch abzugeben. Die Abgabe von Steuererklärungen auf Papiervordrucken ist nur noch in bestimmten Härtefällen zulässig.

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