Verdeckte Gewinnausschüttungen von Unternehmen an Privatpersonen sind schon immer ein komplexes Thema, bei dem sowohl die Gesellschaft als auch die betroffene Privatperson Obacht walten lassen muss. Nicht nur Themen wie die ungerechtfertigte Bereicherung, Vorteilsnahme, Bestechlichkeit etc. können schnell im Raume stehen, auch steuerliche Stolperfallen gibt es viele.
So kam in jüngster Zeit vor allem das Thema auf, ob solche überhöhten Zahlungen oder andere Arten von verdeckten Gewinnausschüttungen an Gesellschafter oder diesen nahestehenden Personen (Angehörige) womöglich Schenkungen darstellen, auf die entsprechende Schenkungsteuer zu zahlen wäre.
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