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Verdeckte Gewinnausschüttungen von Unternehmen an Privatpersonen sind schon immer ein komplexes Thema, bei dem sowohl die Gesellschaft als auch die betroffene Privatperson Obacht walten lassen muss. Nicht nur Themen wie die ungerechtfertigte Bereicherung, Vorteilsnahme, Bestechlichkeit etc. können schnell im Raume stehen, auch steuerliche Stolperfallen gibt es viele.

So kam in jüngster Zeit vor allem das Thema auf, ob solche überhöhten Zahlungen oder andere Arten von verdeckten Gewinnausschüttungen an Gesellschafter oder diesen nahestehenden Personen (Angehörige) womöglich Schenkungen darstellen, auf die entsprechende Schenkungsteuer zu zahlen wäre.

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Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten sind mit einem Zinssatz von 5,5 % gewinnerhöhend abzuzinsen, sofern die Laufzeit am Bilanzstichtag mindestens 12 Monate beträgt. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch für Angehörigendarlehen, wenn diese unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen sind.

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In 2016 hat der Bundesfinanzhof den Begriff „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ zulasten der Steuerpflichtigen näher definiert und sich für eine typisierende Betrachtungsweise ausgesprochen. Das Bundesfinanzministerium wendet die Rechtsprechung an, hat aber für zwei Fälle eine zeitliche Übergangsregelung bzw. ein Wahlrecht eingeräumt. (mehr …)

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Der Vorsteuerabzug setzt u. a. voraus, dass die Rechnung die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers enthält. Zwei Revisionsverfahren hatten den Bundesfinanzhof veranlasst, beim Europäischen Gerichtshof nachzufragen, ob die Angabe einer Briefkastenadresse mit nur postalischer Erreichbarkeit des leistenden Unternehmers ausreicht. Die Antwort lautet ja. (mehr …)

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Um die Steuerprogression zu senken, kann es sich anbieten, größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen, auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig zu verteilen. Eine Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zeigt jedoch, dass dieses Wahlrecht bei der Rechtsnachfolge zur Steuerfalle werden kann.  (mehr …)

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Wer eine Kasse im Einsatz hat, hat zur Zeit wenig Freude. Der Gesetzgeber verschärft die Regelungen mit dem hehren Ziel, Steuerhinterziehung und jegliche Form der möglichen Manipulation zu vermeiden. Das Ergebnis ist eine massive Verschärfung der Regularien sowie der anschließenden Kontrolle. Leidtragende sind die Unternehmer, die sich mit neuen Vorschriften für Registrierkassen beschäftigen müssen und vielfach zum Stichtag 01.01.2017 bereits neue, elektronisch auslesbare Kassen erwerben mussten. Jetzt kommt die nächste Bürde: Ab dem 01.01.2018 wird eine sogenannte Kassennachschau eingeführt. (mehr …)

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