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Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu. Und so ist es an der Zeit für Ihr Vertrauen und Ihre Treue danke zu sagen! Wir haben mit Freude mit Ihnen zusammen gearbeitet und versucht, Sie auf die Klippen im Fluss der Ereignisse aufmerksam zu machen. Wir hoffen, dass uns dies zu Ihrer Zufriedenheit gelungen ist.

Natürlich haben Sie durch die wiederkehrenden Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten das Gefühl der Unzulänglichkeit. Ständig lesen Sie Rundschreiben, hören Ratschläge und Warnhinweise und haben das Gefühl sich an einem Ideal messen zu müssen, das Sie ohnehin nie erreichen können. Aber trösten Sie sich: (mehr …)

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Erhält ein Steuerpflichtiger von seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Prämie, die auf einem Wahltarif gemäß § 53 Abs. 1 SGB V beruht, mindern sich die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.

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Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung gehen steuerrechtlich nicht zulasten der tatsächlich Feiernden. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Köln der anderslautenden Sichtweise der Finanzverwaltung eine Absage erteilt.

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Ein steuerrelevanter Aktienverkauf liegt nach Ansicht der Finanzverwaltung nur vor, wenn der Verkaufspreis die tatsächlichen Transaktionskosten übersteigt. Dieser Ansicht hat der Bundesfinanzhof jedoch nun widersprochen und in einem Streitfall einen steuerlichen Verlust anerkannt. (mehr …)

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Damit Familien mit Kindern das eigene Zuhause leichter finanzieren können, gewährt der Staat mit dem neuen Baukindergeld einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Ein Antrag kann seit dem 18.9.2018 gestellt werden. Wichtige Aspekte werden anhand der Informationen der KfW vorgestellt.

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Wird dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt, sind die Verpflegungspauschalen zu kürzen. Eine solche Kürzung ist nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg unabhängig davon vorzunehmen, ob der Steuerpflichtige die ihm zur Verfügung gestellten Mahlzeiten tatsächlich eingenommen hat.  (mehr …)

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Rechtzeitig vor Weihnachten beschert uns Vater Staat ein Sammelsurium an Steuerneuerungen, klein, handlich und passend für den Adventskalender. Im Jahressteuergesetz 2018 sind viele Bereiche betroffen, viele kleinere Korrekturen werden vorgenommen und einige für die Praxis sehr hilfreiche Konkretisierungen vorgenommen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen kurz vor. (mehr …)

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Gewährt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Sachbezüge in Höhe von maximal 44 EUR (brutto) monatlich, fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass in die Berechnung der Freigrenze Versand- und Verpackungskosten einzubeziehen sind. Ergibt sich dadurch ein Betrag von mehr als 44 EUR, ist der komplette Sachbezug lohnsteuerpflichtig. Diese Ansicht hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in 2016 vertreten. Im Revisionsverfahren hat der Bundesfinanzhof diese Sichtweise nun wie folgt konkretisiert: (mehr …)

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