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Die Bundesregierung hat für die weiterhin von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler die Überbrückungshilfe IV verlängert. Der Förderzeitraum läuft nun bis zum 30.06.2022. Anträge können bis 15.06.2022 gestellt werden. Die Bedingungen ebenso wie die Beantragung sind gleichgeblieben.

Nach wie vor sind einige Unternehmen durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen betroffen und verzeichnen Umsatzeinbußen. Daher wurde die Überbrückungshilfe IV verlängert. Bis zum 15.06.2022 (vorher 30.04.2022) können nun sowohl Neu- als auch Änderungsanträge über prüfende Dritte gestellt werden. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können die Beantragung als prüfende Dritte vornehmen.

Details berichteten wir hier: Überbrückungshilfe IV

 

 

 

erstellt am: 07.04.2022 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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