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Wie vom Koalitionsausschuss in der vergangenen Woche angekündigt, wird die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie bis Ende 2022 verlängert. Bisher wurde als Corona-Maßnahme verfügt, dass die Sonderregelung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Speisen an Ort und Stelle nur bis zum 30.06.2021 gelten soll. Der Bundestag hat nun beschlossen, dass dies bis 31.12.2022 weiter gelten soll. So sollen Erleichterungen für die schwer von der Krise getroffene Gastronomie-Branche geschaffen werden.

Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 wurde der Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken) vom 01.07.2020 an von vorher 19 Prozent auf den ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 Prozent abgesenkt. Die Verlängerung war zunächst nur bis 30.06.2021 vorgesehen. Nun soll die Verlängerung der Mehrwertsteuersatz-Senkung bis Ende 2022 beschlossen werden. Eine Rückkehr zum Regelsteuersatz von 19 Prozent ist für die Abgabe von Speisen im Restaurant erst wieder nach dem 31.12.2022 vorgesehen. Eine entsprechende Gesetzesänderung wird mit dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz vorgenommen, über das der Bundestag Ende Februar entscheiden wird.

erstellt am: 13.02.2021 | von: Kanzlei
Kategorie(n): CoronaInfo

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