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Der Koalitionsausschuss hat am 03. Juni beschlossen, ein Programm für Überbrückungshilfen für kleinere und mittelständische Unternehmen aufzulegen, das ein Gesamtvolumen von maximal 25 Mrd. EUR umfassen soll. Geplant ist, dass Betriebe, die massiv durch die Krise betroffen sind, von Juni bis August monatliche Mittel von bis zu 50.000 EUR pro Monat beantragen können. Dies soll helfen, massive Umsatzeinbußen (Umsatzrückgänge von mehr als 50 Prozent) auszugleichen und wieder durchzustarten. Wir erläutern die – wohl gemerkt geplanten, aber noch nicht beschlossenen – Bedingungen und Voraussetzungen.

Die Finanzhilfe soll branchenübergreifend beantragt werden können. Bei der Vergabe werden ggf. besonders stark von der Krise betroffene Branchen bevorzugt (z.B. Hotel- und Gaststättengewerbe, Reisebranche, Veranstaltungsdienstleister, Messeveranstalter etc.).

Voraussetzung ist, dass antragstellenden Unternehmen zum einen in den Monaten April und Mai 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent im Vorjahresvergleich nachweisen können. Zum anderen müssen Rückgänge um mindestens 50 Prozent für die Monate Juni bis August 2020 erwartet werden. (Unternehmen, die erst nach April 2019 gegründet wurden und entsprechend noch keine Zahlen zum Vergleich vorweisen können, sollen die Werte von November und Dezember 2019 heranziehen).

Was soll gefördert werden? 

Zuschüsse sollen vor allem zur Deckung der Fixkosten und zum unabdingbaren Personalaufwand beitragen. Bei einem Umsatzrückgang von bis zu 50 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten sollen 50 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden. Ist der Umsatz um mehr als 70 Prozent zurückgegangen, so können auch bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden, maximal jedoch 150.000 EUR für drei Monate. Dies bedeutet, dass in bestimmten Härtefällen bis zu monatlich 50.000 EUR gefördert werden können.

 

Wohl aber gibt es noch weitere Einschränkungen mit Blick auf die Größe der Unternehmen.

Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten sollen (in der Regel) maximal 9.000 EUR, Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten max. 15.000 EUR erhalten.

Wir hoffen, dass hier möglichst bald alle Antragsmodalitäten geklärt sind und dieser Koalitionsbeschluss umgesetzt wird, so dass möglichst bald die dringend benötigten Mittel in der Krise beantragt werden können. Der Koalitionsausschuss will eine Beantragung im Juni noch ermöglichen, enden sollen sie spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am

30.11.2020. Bei der Berechnung der Umsatzrückgänge und der fixen Betriebskosten unterstützen wir Sie gerne.

 

Diese Informationen finden Sie auch unter folgenden Links:

Eckpunktepapier des BMWi:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

Stellungnahme des Wirtschaftsministers Altmaier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200612-altmaier-mit-ueberbrueckungshilfe-werfen-wir-den-mittelstandsmotor-wieder-an.html

 

erstellt am: 07.06.2020 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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