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Inzwischen wurde bekannt gegeben, zu welchen Bedingungen und unter welchen Voraussetzungen der neue Liquiditätskredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch genommen werden kann. Grundsätzlich baut diese Form der Corona-Hilfe auf dem bisher bereits bestehenden Liquiditätskredit der L-Bank auf, gewährt aber als Förderung ein „Plus“ in Form eines Tilgungszuschusses. Dieser Zuschuss beträgt aktuell 10 % des eingesetzten Darlehensbetrags, maximal aber 300.000 EUR und wird aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau getragen. Wir fassen die Voraussetzungen und Bedingungen kurz zusammen.

Der Liquiditätskredit ist grundsätzlich für Unternehmen und Freiberufler in Baden-Württemberg zu beantragen, i.d.R. mit maximal 500 Beschäftigten (Ausnahmen sind jedoch nach Angaben der L-Bank möglich). So sollen der Liquiditätsbedarf aufgrund der Corona-Krise, entstandene Engpässe und ggf. Investitionen in der Krise abgedeckt werden. Zusätzliche Voraussetzung für den Tilgungszuschuss ist es, dass Corona-bedingte Umsatzeinbrüche in 2020 von mindestens 15% verzeichnet werden, z.B. in Folge von „Umsatzausfällen durch Betriebsschließungen und Abstandsregeln oder aufgrund von Problemen in den Lieferketten“ – so heißt es auf der Seite der L-Bank.

Gefördert werden können grundsätzlich Betriebsmittel, aber auch allgemeiner Liquiditätsbedarf, Umschuldungen oder die Verlängerung von Zahlungszielen bzw. Vorfinanzierung von Aufträgen. Ausgeschlossen sind lediglich reine Investitionsvorhaben.

Die Kredithöhe kann sich zwischen 10.000 EUR bis 5 Mio. EUR bewegen, die Laufzeiten sind ebenfalls wählbar zwischen 4, 5, 6, 8 oder 10 Jahre. Die ersten beiden Jahre können tilgungsfrei vereinbart werden.

Je nach Kredithöhe kann zudem eine Bürgschaft bis 90 % des Liquiditätskredits (auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen) durch die Bürgschaftsbank oder die L-Bank in Anspruch genommen werden. Auch die sogenannte „Kombi-Bürgschaft 50“ ist für den Liquiditätskredit möglich – eine Ausfallbürgschaft speziell für diese Förderdarlehen in Höhe von 50 % des Darlehens, das im vereinfachten Verfahren beantragt werden kann.

Details finden sich hier:  https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/liquiditatskredit.html

 

 

 

erstellt am: 03.06.2020 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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