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Trotz aktueller Öffnungen und Lockerungen bestehen für viele Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten. Durch Beschränkungen haben nach wie vor viele Betriebe weiterhin keine oder deutlich geringere Einnahmen und sind daher auf weitere Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen. Daher hat das Land Baden-Württemberg nun angekündigt, die Soforthilfe um weitere 3 Monate zu verlängern. Speziell für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe soll es zudem weitere Hilfe geben – denn zum einen können die Umsätze der „verlorenen“ Monate kaum nachgeholt werden, zum anderen sind aktuell die Gästezahlen stark beschränkt. Auch aktuell verzeichnen die meisten Gastronomen daher deutlich Mindereinnahmen. Daher sollen sie zusätzliche Einmalhilfen von 3.000 Euro pro Gasthaus plus 2.000 Euro pro Vollzeitbeschäftigtem erhalten.

Was die Verlängerung der Soforthilfe genau bedeutet, wird sich hoffentlich bald konkretisieren. Zum einen gehen wir davon aus, dass weiterhin Neuanträge gestellt werden können. Zum anderen werden vermutlich auch Unternehmen, die bereits für die ersten Monate eine Unterstützung erhalten haben, weitere Mittel beantragen können. Sobald hier Antragsmodalitäten geklärt sind – wer einen Anspruch hat, ob und in welcher Form neue Anträge eingereicht werden können –  werden wir Sie hier im Blog informieren.
Ebenso ist zurzeit noch unklar, wie die Einmalhilfe für die Gastronomie erhalten werden kann – ob mit Antrag, zusätzlich zur Soforthilfe oder im Rahmen der Soforthilfe als zusätzlicher Betrag. Sobald wir mehr wissen, informieren wir Sie.

Pressemeldung des Landes Baden-Württemberg:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/15-milliarden-euro-fuer-weitere-corona-hilfen/?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=200520_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily&pk_content=1%2C5+Milliarden+Euro+f%C3%BCr+weitere+Corona-Hilfen&pk_keyword=corona-hilfen

erstellt am: 26.05.2020 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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