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Im Maßnahmenpaket der Bundesregierung sind viele Themen aufgegriffen, die für Arbeitnehmer und Familien relevant sind. Konkret werden einige offene Themen angeschnitten, wie eine Erweiterung von Kurzarbeitergeld, die Aufstockung mit Hartz IV und die Entschädigungen der Arbeitnehmer im Falle von Kinderbetreuung angesichts der aktuellen Kita-und Schulschließungen.
Die aktuelle Situation bringt auch finanzielle Folgen für Arbeitnehmer und Familien mit sich. Von Kurzarbeit werden deutschlandweit nach aktuellen Schätzungen rund 2,35 Millionen Menschen betroffen sein – damit rechnet die Bundesregierung laut Medienberichten.
Bei Kurzarbeit gibt es neben dem erleichterten Zugang (siehe Artikel Kurzarbeit/ LINK) nun auch Erleichterungen, was die Möglichkeiten der Anrechnung von Arbeitsleistungen betrifft. Kurzarbeitergeld kann ggf. nur 60% des Lohnes ausmachen, sofern der Beschäftigte keinen Teil seiner Arbeit ausüben kann und auch ggf. in den Tarifverträgen keine Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds getroffen sind. Wenn er stattdessen nun eine Tätigkeit – z.B. als Erntehelfer oder Aushilfe – annimmt, so soll der Verdienst daraus nicht voll auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden, d.h. zusätzlich erfolgen. Wenn das Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, kann zudem erleichtert mit Hartz IV- Geldern aufgestockt werden. Bei der Beantragung von Hartz IV sollen nämlich gewisse Hürden, v.a. die Vermögensprüfung sowie die Prüfung der geeigneten Wohnung entfallen. So soll gerade auch Solo-Selbstständigen der (temporäre) Zugang zu Hartz IV erleichtert werden.
Viele Eltern mussten wegen der Schließung von Kitas und Schulen zur Betreuung ihrer Kinder zuhause bleiben statt zu arbeiten. In solchen Fällen, wenn Kinder unter 13 Jahren betreut werden mussten, nachweislich keine andere zumutbare Betreuung (z.B. durch den Partner) möglich war, dann soll eine Entschädigung in Höhe des Kurzarbeitsgelds gezahlt werden. (Großeltern werden nicht als mögliche Betreuungspersonen angesehen). Die Entschädigung entspricht dann 67% des Gehalts, maximal jedoch 2016 EUR und maximal für 6 Wochen.
Zusätzlich wird ein Kinderzuschuss auf den Weg gebracht – Familien mit geringem Einkommen sollen über Antrag bei der Familienkasse einen Zuschuss von 185 EUR zusätzlich zum Kindergeld erhalten können. Ggf. können in solchen Fällen auch Kita-Beiträge pauschal erlassen werden. Die Regelung betreffend der Kita-Beiträge trotz Schließungen ist aber grundsätzlich die Entscheidung der Träger (und Kommunen).
Details zu den finanziellen Zuschüssen und Hilfen für Familien finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung

erstellt am: 24.03.2020 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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