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Bund und Länder agieren und bringen Soforthilfe auf den Weg. Inzwischen haben sich die Programme konkretisiert, eine erste Antragstellung beim Land Baden-Württemberg soll ab Mittwochabend möglich sein. Wir skizzieren hier die Eckpunkte und wer Zuschüsse in welcher Höhe erhalten kann.

Ein ganz zentraler Punkt der Finanzhilfe im Rahmen der Corona-Krise sind finanzielle Zuschüsse für Solo-Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die Liquiditätsengpässe haben. Denn vielfach brechen Aufträge und Umsätze weg, Unternehmen müssen temporär schließen o.Ä. Gleichzeitig sind laufende Kosten (Mieten, Pacht, ggf. Mitarbeiterkosten) zu zahlen.
Die Landeshilfe wird wie folgt gestaffelt:
• Solo-Selbstständige & Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9000 EUR
• Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 EUR
• Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten bis zu 30.000 EUR.

Es handelt sich um Einmalzahlungen, die helfen sollen, die nächsten 3 Monate zu überbrücken. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden. Individuell geprüft wird vermutlich die Höhe, denn im Schreiben heißt es explizit, dass die Antragssteller Mittel „bis zu“ dem jeweiligen Betrag erhalten können. Die Prüfung soll allerdings schnell und unkompliziert erfolgen, damit die Finanzhilfe umgehend gewährt wird.

Was sind die Voraussetzungen?
• Bei der Beschäftigten-Zahl erfolgt die Einstufung auf Basis von Vollzeitäquivalenten (VZE) (d.h. Teilzeitkräfte werden nur zu dem Anteil, den sie an Stunden arbeiten angerechnet)
Liquiditätsengpässe müssen nach dem 11.03.2020 eingetreten sein und nachgewiesen werden (vorherige wirtschaftliche Schwierigkeiten werden hier nicht angerechnet).
• Die Antragstellung gilt für Unternehmen, die in BW ihren Hauptsitz haben.
• Der Zuschuss gilt für das gesamte Unternehmen und nicht für Betriebsstätten, d.h. es kann nur einmal für das gesamte Unternehmen gewährt werden.
• Sofern bereits anderen Gelder (anderer Bundesländer z.B.) erhalten wurden, ist keine Soforthilfe mehr möglich.

Eine Antragsstellung soll elektronisch voraussichtlich ab Mittwochabend möglich sein. Wir informieren dann umgehend darüber.

Weitere Infos können Sie hier finden:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/?t%E2%80%A6

soforthilfe-corona_WM_BW

erstellt am: 24.03.2020 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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