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Was passiert, wenn ein Auftrag wegen des Corona-Virus ausfällt?
In der aktuellen Situation brechen vielfach Lieferketten zusammen. Aufträge werden ggf. von beiden Seiten storniert – Unternehmen können entweder ihre Leistungen nicht erbringen, ggf. auch weil wiederum Vertragspartner von ihnen selbst den Lieferverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Oft können auch Auftragnehmer Leistungen nicht annehmen – z.B. wg. Betriebsschließung. Was ist hier zu tun?

Der DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag empfiehlt, dass Vertragspartner frühzeitig in Kontakt treten und gütliche Einigungen bzw. einen fairen Ausgleich für beide Seiten besprechen. Hierbei entsteht oft aber die Frage, wer hier nun dafür verantwortlich und ggf. gar schadensersatzpflichtig wäre. Zur Klärung solcher Thematiken empfehlen wir unbedingt einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Denn es muss geklärt werden, ob es sich um „höhere Gewalt“ handeln kann und ob es z.B. vertraglich bestimmte sogenannte „Force – Majeuer – Klauseln“ gibt.

Nähre Informationen gibt es hier https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/international/aktuelles/corona-virus-hoehere-gewalt-4701112

erstellt am: 23.03.2020 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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