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Angesichts der aktuellen Lage geraten viele Unternehmen in wirtschaftliche Notlage und wären ggf. verpflichtet bei drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anzumelden. Um massenhafte Insolvenzen zu vermeiden, plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020. So sollen Unternehmen geschützt werden, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.

Auch hier unterstützen wir Sie gerne – melden Sie sich umgehend bei Ihrem Berater und wir arbeiten gemeinsam an einer Lösung.

erstellt am: 18.03.2020 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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