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Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden nun ausgeweitet, so dass Unternehmen über die KfW Zugang zu günstigen Unternehmerkrediten erhalten sollen. Die KfW bietet hier unterschiedliche Programme an für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind, junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind und zusätzlich noch Kredite für Sonderfälle. (https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html)

Es wird von BMF hier empfohlen, dass sich betroffene Unternehmen über ihre Hausbanken an die KfW wenden. Dies ist der klassische Weg, wie auch bisher sowohl KfW-Unternehmer- als auch ERP-Gründerkredite beantragt werden.

Zusätzlich soll es weitere Förderdarlehen für Unternehmen geben, für die entsprechende KfW-Kredite nicht in Frage kommen – wir informieren Sie, sobald die Bundesregierung hier konkrete Details beschlossen hat.

Für Bayern gibt es bereits eine Soforthilfe in der Corona-Krise, die direkt beantragt werden kann und zeitnah gewährt werden soll. Wir hoffen, dass auch in Baden Württemberg etwas Ähnliches kommen wird und halten Sie auf dem Laufenden.

erstellt am: 18.03.2020 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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