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Kürzlich hat die Bundesregierung ein Klimapaket verabschiedet, über dessen Tragweite in den Medien viel diskutiert wurde. Wir wollen an dieser Stelle die steuerlichen Aspekte des Paketes beleuchten. In einem Regierungsentwurf wurden nun erste Weichen gestellt, wie die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Themen der energetischen Gebäudesanierung – erste Maßnahmen sollen schon ab 2020 gelten.
Das Bundeskabinett hat bereits den Entwurf auf die Wege gebracht, so dass Steuererleichterungen, insbesondere mit Blick auf die energetische Sanierung möglichst bald umgesetzt werden können. Dadurch soll der relativ hohe Anteil von CO2-Emissionen durch Wohngebäude verringert werden. Das Klimapaket sieht die Förderung von energetischen Gebäudesanierungen vor und will daher auch Steuererleichterungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien umsetzen. Dies würde z.B. durch Austausch von Heizungen, Dämmung von Wänden, Dächern, Fenstern betreffen. Geplant ist, dass die Kosten dieser Maßnahmen (bis zu 40.000 EUR) über 3 Jahre mit bis zu 20% steuerlich in Abzug gebracht werden können.
Voraussetzung ist, dass es sich bei dem sanierten Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Überdies muss die Immobilie älter als zehn Jahre sein. Auch gilt die steuerliche Förderung als eine Alternative zu den bisherigen Kredit- und Zuschussprogrammen der KfW. Wer bisher jedoch an KfW Programmen teilnimmt, den würde in konkreten Fällen die steuerliche Förderung oft nicht betreffen. Hier gilt es sorgfältig abzuwägen und durchzukalkulieren, ob sich ein Förderprogramm (KfW) oder das Absetzen von Kosten im Rahmen der Steuer mehr lohnt. Außerdem ist zurzeit noch offen, welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen konkret als energetische Sanierungsmaßnahmen angerechnet werden. Hier wird sicherlich eine gewisse Orientierung an den Maßnahmen der KfW möglich sein, möglich ist es aber auch, dass die Einschätzung von Energieberatern notwendig sein wird.

Aktuell wird der Entwurf noch vielfach diskutiert und ist heiß umstritten. Insbesondere ist fraglich, ob die steuerliche Förderung einen attraktiven Anreiz zur Sanierung darstellt. Stimmen nach konkreten Zuschuss-Varianten werden ebenfalls laut, die der Meinung sind, dass zu den Steuererleichterungen noch weitere Mittel bereitgestellt werden müssen um energetische Sanierung zu fördern und die Programme der KfW zu ergänzen. In diesem Kontext wird mit Spannung die BEG erwartet, die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, ein Konzept, das bereits bestehende Förderprogramme und neue Ansätze zur Gebäudesanierung – z.B. zum Heizungsaustausch – zusammenfassen soll.

Wir halten Sie hier weiter auf dem Laufenden und beraten natürlich gerne – sowohl bei der privaten als auch unternehmerischen Gebäudesanierung und deren steuerlicher Förderung.

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