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Kommt in Sachen Grundsteuer die föderale Vielfalt?

Die Debatte um die geplante Grundsteuerreform bestimmt nach wie vor die Nachrichten. Nach dem die Bundesregierung nun am 21.06.19 die Reform konkret auf den Weg gebracht und dem Finanzausschuss vorgelegt hat, wollen wir Sie hier über die aktuellen Gegebenheiten informieren – insbesondere über die heiß diskutierte Öffnungsklausel.

Bereits vor einigen Monaten skizzierten wir die Pläne der großen Koalition in Sachen Grundsteuerreform und den Hintergrund.

Kurz zusammengefasst:

Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr die Grundlage der Grundsteuerbemessung (= Einheitsbewertung) als verfassungswidrig eingeschätzt. Die Bundesregierung muss daher ein neues Verfahren bzw. eine neue Berechnungsgrundlage schaffen – dies bis Ende dieses Jahres. Ein Eckpunkte-Papier legte dann im Frühjahr 2019 erste Kernelemente der Neukonzeption fest. Darin war u.a. festgehalten, dass die Neubewertung nicht zu einem höheren Steueraufkommen führen soll und die Berechnung der tatsächlichen Wertentwicklung Rechnung tragen soll (wertabhängiges Modell).

Das Eckpunkte-Papier brachte zwar eine gewisse Einigung zwischen Bund und Ländern, hinterließ aber nach wie vor eine Menge Fragezeichen und Bedenken, insbesondere mit Blick auf den administrativen Aufwand der umfassenden Neubewertung angesichts von rund 35 Millionen neu zu bewertenden Grundstücken. Welche Faktoren sollen einfließen, um eine gerechte und sinnvolle, gleichzeitig aber auch realisierbare Neubewertung zu ermöglichen? Ist ein wertabhängiges oder ein wertunabhängiges Modell zu bevorzugen? Sind Änderungen mit Blick auf den Länderfinanzausgleich nötig?

Bayern hatte klargestellt, dass es dem wertbasierten Modell nicht zustimmen wird, welches das Eckpunkte-Papier allerdings vorsah (und auch der aktuelle Gesetzesentwurf vorsieht). Auch Die Union hatte sich mehrheitlich gegen das wertabhängige Modell ausgesprochen.

Ausweg aus dem Dilemma, vor allem um bis zum Ende des Jahres die dringend notwendige Einigung zu erzielen, könnte ein Kompromiss, durch eine sog. Öffnungsklausel sein. Durch diese Öffnungsklausel soll zwar auch zukünftig die Gesetzgebungskompetenz beim Bund bleiben, die Länder aber eine abweichende Regelungskompetenz erhalten. Dies würde bedeuten, dass die Länder die Möglichkeit erhalten, vom Bundesgesetz abweichende länderspezifische Regelungen zu erlassen.

Um die Regelungskompetenz vom Bund auf die Länder zu übertragen, ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Dies wäre ein entscheidender Schritt, was weitere wichtige rechtliche Fragen aufwirft.

Am 21.06.2019 hat die Bundesregierung nun den Referentenentwurf zum neuen Grundsteuergesetz beschlossen und diesen den Fachausschüssen zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt.

Nach Anhörung der Spitzenverbände durch den Finanzausschuss lässt sich grundsätzlich festhalten, dass allgemein der Gesetzesvorschlag und insbesondere die Grundgesetzänderung für die Öffnungsklausel befürwortet wird. Gleichzeitig sind sehr viele Fragen in der konkreten Umsetzung strittig, insbesondere wie eine möglichst pragmatische und gleichzeitig gerechte Neuberechnung möglich ist. Mit Spannung bleibt nun abzuwarten, wie die weitere Anpassung unter Berücksichtigung der Vorschläge erfolgen wird.

Wir werden Sie selbstverständlich an dieser Stelle über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden halten.

erstellt am: 24.09.2019 | von: Silke Himmelsbach
Kategorie(n): Allgemein

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