Blog Events Kanzlei Online Fernunterstützung

Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
Standort Lahr
Standort Seelbach

+

Seit Anfang 2017 gelten neue Vorgaben zur Kassenführung, die vor allem die elektronische Auswertbarkeit von Registrierkassen betrifft. Die Manipulation elektronischer Kassen soll dadurch weitgehend vermieden werden.
Technische Anforderungen an die elektronische Kasse haben die meisten Mandanten in der Praxis heute umgesetzt. Sie sind entweder auf neue Registrierkassen umgestiegen oder haben nachgerüstet. Doch welche weiteren Implikationen hatte und haben die Vorgaben auf Unternehmen und deren Kassenführung in der Praxis?

Technische neue Kassen, aber erheblicher Mehraufwand in der Bedienbarkeit

Das ganze Thema der elektronischen Registrierkassen stellte einen erheblichen Aufwand dar – nicht nur die Anschaffung neuer Kassensysteme.

Mussten sich Unternehmer vorher kaum mit technischen Themen befassen, sondern lediglich sicherstellen, dass die wirtschaftliche und buchhalterische Seite der Kassenführung stimmt, so sind sie nun mit zahlreichen technischen Anforderungen konfrontiert, z.B. wie die Systeme einzustellen sind, wie Änderungsprotokolle funktionieren etc. Die komplette Dokumentation der Kassen muss entsprechend nachvollziehbar und transparent sein. Unternehmen haben sich oft angesichts der rechtlichen und technischen Komplexität Unterstützung gesucht. Auch dies war mit Mehrkosten verbunden.

Die Angst vor Kassenprüfungen geht um!

Kassenprüfungen jeder Art sind gefürchtet: Wie immer, wenn neue Regelungen getroffen werden, weiß man nie, wie streng kontrolliert wird. Gerade auch mit Blick auf die nun neu kommende, ab 2018 geltenden Kassennachschau gilt dies im Besonderen. Bei einer Kassennachschau kann das Finanzamt ohne Ankündigung vor Ort beim Steuerpflichtigen eine Kassenprüfung durchführen. Um die Angst ein wenig zu nehmen: Bisherige angekündigte Betriebsprüfungen, die wir begleitet haben, waren mit Blick auf die Vorgaben zur elektronischen Kasse meist zufriedenstellend verlaufen. Es gab natürlich teilweise Schwierigkeiten, da angesichts der komplexen technischen und organisatorischen Anforderungen an die Kassenführung kaum noch eine wirklich fehlerfreie Anwendung möglich ist. Hinzuschätzungen des Finanzamts aus diesem Grunde gab es nur sehr selten und bei groben Formfehlern (wie z. B. bei auffälligen Stornobuchungen, die als Manipulationshinweise gewertet wurden).

Dennoch muss man sich bewusst sein, dass die Gangart weiter verschärft wird. Auch einfache Fehler, wie z. B. ein fehlendes Benutzerhandbuch der jeweiligen Kasse, können bereits zu Hinzuschätzungen führen.

Vor diesem Hintergrund bleibt es spannend, was die kommende Kassennachschau bringen wird. Unser Team unterstützt Sie gerne dabei.

Standorte

Standort Lahr
  • Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
  • 07821 / 9 54 94 - 0
  • 07821 / 9 54 94 - 177
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Standort Seelbach
  • Kinzigtalblick 3
    77960 Seelbach
  • 07823 / 94 97 - 0
  • 07823 / 94 97 - 197
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Unsere Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden