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Der  Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2022 einer steuerfreien Arbeitgeber-Inflationsausgleichsprämie zugestimmt. Arbeitgeber können damit freiwillig bis zu 3.000 EUR steuer- und sozialabgabenfrei an ihre Arbeitnehmer auszahlen.

Das Gesetz wurde am 25.10.2022 – also erst deulich später – verkündet und ist nun in Kraft getreten. Rückwirkend ab 01.10.2022 sind Zahlungen des Arbeitgebers zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 EUR von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit.

Zeitlich ist die Regelung befristet. Bis zum 31.12.2024 kann die Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden.

Welche Anforderungen ergeben sich für Arbeitgeber?  (mehr …)

erstellt am: 10.10.2022
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung, Lohngestaltung & Lohnbuchhaltung

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