Die Bundesregierung hat für die weiterhin von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler die Überbrückungshilfe IV verlängert. Der Förderzeitraum läuft nun bis zum 30.06.2022. Anträge können bis 15.06.2022 gestellt werden. Die Bedingungen ebenso wie die Beantragung sind gleichgeblieben.