Wer in Kontakt mit Corona-Infizierten war oder sich in bestimmten Hochrisikogebieten aufgehalten hat, erhält in vielen Fällen von den Gesundheitsbehörden die Aufforderung, sich in Quarantäne bzw. häusliche Absonderung zu begeben. Doch inzwischen gibt es hier in einigen Fällen Ausnahmen im Zusammenhang mit Impfung und Genesung. Es ist wichtig, sich genau zu informieren, ob überhaupt, wie lange und unter welchen Bedingungen die Quarantäne gilt. Denn im Falle, dass sich ein Arbeitnehmer irrtümlicherweise in Quarantäne begibt, so greift die Regelung zur Verdienstausfallentschädigung nicht – die Quarantäne wäre dann unbezahlt!
Aktuell gibt es nachträgliche Änderungen zur Überbrückungshilfe III zu vermelden. Sie betreffen die Förderbedingungen, die bisher nicht gesetzlich geregelt sind, sondern in FAQs konkretisiert und regelmäßig angepasst werden. Am 30.06.2021 erfolgte jüngst eine Anpassung, die im Bereich der Instandsetzungen für Antragsteller ggf. nachteilige Änderungen mit sich bringt. Insbesondere wurde nun explizit konkretisiert, dass Ausgaben für Renovierungs- und Umbauarbeiten nicht angesetzt werden dürfen, sofern sie nicht ursächlich im Zusammenhang mit Corona stehen.