Durch die Landesregierung Baden-Württemberg wurde für das erste Quartal 2021 ein weiteres Förderprogramm zur Sicherung des Fortbestands für die Gastronomie beschlossen: die Stabilisierungshilfe II.
Sie richtet sich, wie bereits die Stabilisierungshilfe I, an die Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe, die coronabedingt in eine existenzielle Notlage durch massive Liquiditätsengpässe geraten sind und für die keine ausreichende Förderung durch den Bund mit der Überbrückungshilfe III zur Verfügung steht. (mehr …)