Wer in der Corona-Zeit viel von zuhause aus arbeitet, muss auch einige Dinge mit Blick auf Fahrtkosten (in der Einkommensteuererklärung) oder bei der Nutzung eines Dienstwagens beachten. Ein Dienstwagen bietet viele Vorteile, gleichzeitig kommen aber auf den Fahrzeugnutzer auch Kosten zu. Denn für die Überlassung eines Dienstfahrzeugs, das auch privat und für Fahrten zwischen Wohnungs- und Arbeitsstätte genutzt werden darf, entsteht dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist (sog. 1-Prozent-Regel). Steht das Fahrzeug nun Corona-bedingt viel in der Garage, kann hier gespart werden.
In der aktuellen Zeit arbeiten viele virtuell und von zuhause aus. Daher stellt sich sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, Kosten für Arbeitszimmer abzusetzen oder von der neuen Homeoffice-Pauschale zu profitieren.
Soloselbständige können als sogenannte Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale von 7.500 EUR erhalten. Diese Hilfe richtet sich gezielt an solche Selbständige, die Januar bis Juni 2021 Corona bedingt zwar hohe Umsatzeinbrüche haben, aber geringe betriebliche Fixkosten aufweisen.
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Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber ein seit längerem erwartetes Reformpaket für gemeinnützige Organisationen und deren Förderer geschnürt. Für Vereine gibt es daher dieses Jahr einige Veränderungen – angefangen mit der Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale, über Änderungen der Mittelverwendungsregelungen bis hin zur Mittelweitergabe. Wir informieren Sie hier.
Die Überbrückungshilfe III kann inzwischen beantragt werden (Stand 11.02.2021). Wir informieren über Antragsvoraussetzungen, Fördersummen und zeitlichen Rahmen. (mehr …)
Wie vom Koalitionsausschuss in der vergangenen Woche angekündigt, wird die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie bis Ende 2022 verlängert. Bisher wurde als Corona-Maßnahme verfügt, dass die Sonderregelung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Speisen an Ort und Stelle nur bis zum 30.06.2021 gelten soll. Der Bundestag hat nun beschlossen, dass dies bis 31.12.2022 weiter gelten soll. So sollen Erleichterungen für die schwer von der Krise getroffene Gastronomie-Branche geschaffen werden.
Wer aktuell energetische Sanierungen vornimmt, kann unter bestimmten Bedingungen von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Sanierungsmaßnahmen, die gleichzeitig auch Energie sparen, sollen im Rahmen des Klimaschutzpakets gefördert werden. Ein Steuerbonus von bis zu 20 Prozent der Sanierungsmaßnahme (max. 40.000 EUR) ist in vielen Fällen eine Alternative zu den bisherigen Förderprogrammen.
Wichtig: Der seit 2020 geltende Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen erfordert, dass der ausführende Handwerksbetrieb dem Bauherrn als Nachweis für die Förderung eine entsprechende Bescheinigung über die Sanierungsmaßnahme ausstellt. Diese muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellt werden.
Da dieses Thema zurzeit viele Handwerker bewegt, möchten wir gerne nochmals über den Hintergrund der Förderung informieren.
In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie sind das Arbeiten im Homeoffice und das Reduzieren von Kontakten besonders wichtig. Mehr denn je wird dadurch deutlich, welche Vorteile die Digitalisierung von Prozessen auch in der Kommunikation mit Steuerberater mit sich bringt:
Pendelordner ade! Die Vorteile eines digitalen Belegaustauschs liegen klar auf der Hand – Zeit und Aufwand wird gespart. Summiert man, auf was man alles verzichten kann – der Transport des Pendelordners zum Berater, die Ordner selbst, Papier- und Druckkosten, Schränke, Lagerfläche, zusätzliches Verwaltungspersonal – merkt man, dass man wirklich Geld sparen kann. Scanne ich meine Belege direkt ein, erstelle ich Rechnungen elektronisch oder speichere die digital empfangenen Dokumente in einem System, habe ich zudem eine viel bessere Sicherheit, alles erfasst zu haben und kann jederzeit nachschauen und die Belege einfacher finden.
Gerade in Zeiten wie diesen wird zudem vieles einfacher, wenn man „kontaktlos“ digital arbeiten kann, beispielsweise nicht extra Unterlagen zum Berater bringen muss und so den Kontakt reduzieren kann. Gleichzeitig können auch eigene Mitarbeiter auf diese digitalen Daten von überall, auch von zuhause aus, zugreifen und diese weiterbearbeiten. Will man Präsenzzeiten reduzieren, so ist die Digitalisierung ein großer Vorteil.
Wie funktioniert die Digitalisierung der Finanzprozesse? Das digitale Büro – online, papierlos, von zuhause aus klingt sehr verlockend, doch wie komme ich dahin? (mehr …)