
Angesichts der nun beschlossenen Verlängerung der Schließung bis in den Dezember, wird zudem nach Ankündigung des Bundesfinanzministeriums auch eine Dezemberhilfe kommen. Hierbei sollen im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Referenzumsatzes vom Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt werden. Die Vorbereitungen für die Antragstellung laufen und werden voraussichtlich analog zur Novemberhilfe erfolgen. (mehr …)