
Der Koalitionsausschuss hat aktuell eine Verlängerung der Überbrückungshilfe beschlossen. Inzwischen sind die Antrags- und Förderbedingungen für die zweite Phase (Überbrückungshilfe II) veröffentlicht worden. Es wird deutlich, dass hier durch flexiblere Antragskriterien und Bedingungen voraussichtlich ein breiterer Kreis an Unternehmen diese Finanzhilfe beantragen kann. Wir informieren hier über die neuen Kriterien und wer davon profitiert.