Der Koalitionsausschuss hat aktuell eine Verlängerung der Überbrückungshilfe beschlossen. Inzwischen sind die Antrags- und Förderbedingungen für die zweite Phase (Überbrückungshilfe II) veröffentlicht worden. Es wird deutlich, dass hier durch flexiblere Antragskriterien und Bedingungen voraussichtlich ein breiterer Kreis an Unternehmen diese Finanzhilfe beantragen kann. Wir informieren hier über die neuen Kriterien und wer davon profitiert.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die vereinfachten Regelungen und Bedingungen rund um das Kurzarbeitergeld im Rahmen der Corona-Krise bis Ende 2021 zu verlängern. So sollen die Belastungen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgefedert werden. Was soll genau verlängert werden?
Auch die Landeshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe wurde mit Beschluss vom 15.09.2020 ausgeweitet und zudem weiter verlängert. Denn hier besteht nach wie vor dringender Bedarf für Liquiditäts- und Finanzhilfen für die betroffenen Unternehmen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Außengastronomie- und Feriensaison mit den kommenden Herbst- und Wintermonaten dem Ende zu geht. Daher wird der dreimonatige Förderzeitraum nun um den Dezember 2020 (vorher bis einschließlich November 2020) ausgeweitet.