
Alleinerziehende erhalten zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen einen Steuerentlastungsbetrag. Dieser wurde zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise befristet auf zwei Jahre von 1.908 EUR auf 4.008 EUR für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Was bedeutet dies für Alleinerziehende konkret? (mehr …)