Alleinerziehende erhalten zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen einen Steuerentlastungsbetrag. Dieser wurde zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise befristet auf zwei Jahre von 1.908 EUR auf 4.008 EUR für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Was bedeutet dies für Alleinerziehende konkret? (mehr …)
Die Corona-Krise hat auch Auswirkung auf die Ausbildung in diesem Jahr. Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen nun eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau dennoch halten. Auch Unternehmen, die Azubis aus Unternehmen übernehmen, die Corona-bedingt insolvent gehen, sollen gefördert werden, ebenso wie Betriebe, die bei der Ausbildung auf Kurzarbeit verzichten, obwohl sie erheblichen Arbeitsausfall haben. Was die Voraussetzungen im Rahmen der „Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern“ sind und wer die Prämie bekommen soll, lesen Sie hier.