
Das Land Baden-Württemberg hat ein weiteres Kredit- und Liquiditätsprogramm aufgelegt, das sich ganz gezielt an Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten richtet. Ab 15. Juli können Sofortbürgschaften des Landes (vergeben durch das Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg) beantragt werden. So sollen auch kleinere Unternehmen schnelle Kredite erhalten. Denn der KfW Schnellkredit des Bundes richtet sich nur an Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern.