Blog Events Kanzlei Online Fernunterstützung

Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
Standort Lahr
Standort Seelbach

+

Hier: Senkung des Mehrwertsteuersatzes aufgrund der Corona-Krise

1. Einführung
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 03.06.2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket zur Bewältigung der Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen. Eines der wesentlichsten Elemente soll eine befristete Anpassung der Umsatzsteuersätze sein. Die Bundesregierung hat nunmehr am 12.06.2020 einen ersten Gesetzesentwurf für das sog. Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Dieser Entwurf sieht vor, dass vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% gesenkt wird. Diese Senkung soll für sämtliche Unternehmen in Deutschland gelten.

(mehr …)

erstellt am: 07.06.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Der Koalitionsausschuss hat am 03. Juni beschlossen, ein Programm für Überbrückungshilfen für kleinere und mittelständische Unternehmen aufzulegen, das ein Gesamtvolumen von maximal 25 Mrd. EUR umfassen soll. Geplant ist, dass Betriebe, die massiv durch die Krise betroffen sind, von Juni bis August monatliche Mittel von bis zu 50.000 EUR pro Monat beantragen können. Dies soll helfen, massive Umsatzeinbußen (Umsatzrückgänge von mehr als 50 Prozent) auszugleichen und wieder durchzustarten. Wir erläutern die – wohl gemerkt geplanten, aber noch nicht beschlossenen – Bedingungen und Voraussetzungen.

(mehr …)

erstellt am: 07.06.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Nun hat auch der Bundesrat dem Steuerhilfegesetz zugestimmt: Damit gibt es grünes Licht für einige neue Maßnahmen. Besonders hervorzuheben sind die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und die Corona-Prämie. Wir fassen hier die wichtigsten Neuerungen zusammen.

(mehr …)

erstellt am: 06.06.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Inzwischen wurde bekannt gegeben, zu welchen Bedingungen und unter welchen Voraussetzungen der neue Liquiditätskredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch genommen werden kann. Grundsätzlich baut diese Form der Corona-Hilfe auf dem bisher bereits bestehenden Liquiditätskredit der L-Bank auf, gewährt aber als Förderung ein „Plus“ in Form eines Tilgungszuschusses. Dieser Zuschuss beträgt aktuell 10 % des eingesetzten Darlehensbetrags, maximal aber 300.000 EUR und wird aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau getragen. Wir fassen die Voraussetzungen und Bedingungen kurz zusammen. (mehr …)

erstellt am: 03.06.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

Standorte

Standort Lahr
  • Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
  • 07821 / 9 54 94 - 0
  • 07821 / 9 54 94 - 177
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Standort Seelbach
  • Kinzigtalblick 3
    77960 Seelbach
  • 07823 / 94 97 - 0
  • 07823 / 94 97 - 197
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Unsere Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden