Hier: Senkung des Mehrwertsteuersatzes aufgrund der Corona-Krise
1. Einführung
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 03.06.2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket zur Bewältigung der Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen. Eines der wesentlichsten Elemente soll eine befristete Anpassung der Umsatzsteuersätze sein. Die Bundesregierung hat nunmehr am 12.06.2020 einen ersten Gesetzesentwurf für das sog. Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Dieser Entwurf sieht vor, dass vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% gesenkt wird. Diese Senkung soll für sämtliche Unternehmen in Deutschland gelten.