Auf Bundesebene wurde beschlossen, weitere Kreditmittel für den Mittelstand in der Corona-Krise zur Verfügung zu stellen. Das Land Baden-Württemberg geht in die gleiche Richtung und hat eine sogenannte Liquiditätsbrücke für den Mittelstand auf den Weg gebracht. Hierbei handelt es sich um ein Kreditprogramm mit Tilgungszuschuss durch die L-Bank. Mehr dazu: Liquiditätskredit mit Tilgungszuschuss kann jetzt beantragt werden
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Trotz aktueller Öffnungen und Lockerungen bestehen für viele Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten. Durch Beschränkungen haben nach wie vor viele Betriebe weiterhin keine oder deutlich geringere Einnahmen und sind daher auf weitere Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen. Daher hat das Land Baden-Württemberg nun angekündigt, die Soforthilfe um weitere 3 Monate zu verlängern. Speziell für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe soll es zudem weitere Hilfe geben – denn zum einen können die Umsätze der „verlorenen“ Monate kaum nachgeholt werden, zum anderen sind aktuell die Gästezahlen stark beschränkt. Auch aktuell verzeichnen die meisten Gastronomen daher deutlich Mindereinnahmen. Daher sollen sie zusätzliche Einmalhilfen von 3.000 Euro pro Gasthaus plus 2.000 Euro pro Vollzeitbeschäftigtem erhalten.
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Aktuell sind sehr viele Mitarbeiter von Kurzarbeit betroffen und beziehen aktuell Kurzarbeitergeld. Viele Unternehmen haben krisenbedingt keine Möglichkeiten, Kurzarbeitergeld aufzustocken. Hier will der Staat nun einspringen. Der Koalitionsausschuss einigte sich nun auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis Ende des Jahres – abhängig von der Dauer der Kurzarbeit.
Während der Corona Krise sind aktuell viele Arbeitnehmer im Homeoffice beschäftigt. Doch was kann im Rahmen dieser Tätigkeit zuhause steuerlich abgesetzt werden? Wie sieht es mit häuslichem Arbeitszimmer, Arbeitsecke oder Schreibtisch und Büromöbeln aus? (mehr …)