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Der Koalitionsausschuss hat zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona Pandemie auf Unternehmen weitere Maßnahmen beschlossen. Ein wesentlicher Teil werden Liquiditätshilfen und eine verbesserte Verlustverrechnung für Handel und kleinere Betriebe sein. Unternehmen, die aktuell aufgrund der Krise dieses Jahr Verluste schreiben werden, sollen auch für das Jahr 2019 gezahlte Steuern erstattet bekommen. Dies soll auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr erfolgen. Näheres hierzu soll in Kürze in einem BMF Schreiben veröffentlicht werden. Wir warten gespannt und halten Sie auf dem Laufenden.

Mehr dazu:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-23-PM08-Liquiditaetshilfe.html

 

 

 

erstellt am: 24.04.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Zur Unterstützung des schwer durch die Corona-Krise getroffenen Gastronomiebereichs hat die Bundesregierung angekündigt, dass die Mehrwertsteuer von bisher 19 % bei Verzehr von Speisen im Restaurant vorübergehend auf 7 % gesenkt werden soll (wie bisher bei Verzehr außer Haus). Die Regelung soll ab dem 01.07.2020 bis 30.06.2021 gelten. Einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es noch nicht, wir informieren Sie, sobald es hier mehr Infos gibt.

erstellt am: 24.04.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Eine zusätzliche Hilfe der Bundesregierung betreffend die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutschen Unternehmen ist ein Schnellkredit der KfW. Dieser wurde zwischenzeitlich durch die EU genehmigt. Er kann ab sofort von kleinen und mittleren Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern beantragt werden. Er soll eine schnelle Hilfe in diesen Zeiten für Unternehmen sein, die aktuell Mittel für Anschaffungen und laufende Kosten benötigen. Die KfW übernimmt dabei 100% des Bankenrisikos, so dass die Mittel schnell und ohne weitreichende Risikoprüfung und zusätzliche Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. Der Kredit kann – je nach Unternehmensgröße und Bedarf – eine Summe von bis zu 800.000 EUR umfassen.

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erstellt am: 15.04.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


In den vergangenen Wochen wurde viel diskutiert und es kam immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen zu der Frage, welche Mittel bei der Berechnung des Soforthilfe-Anspruchs vom Unternehmer zu berücksichtigen sind. Nun wurde zu Gunsten der Unternehmer konkretisiert, dass weder private Rücklagen noch vorhandene liquide Rücklagen des Betriebs einzurechnen sind. Außerdem sind neue Antragsformulare verfügbar – alle künftigen Anträge müssen nun mit diesen Formularen eingereicht werden. Was hat sich geändert?

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erstellt am: 15.04.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


In der Corona-Krise sind viele Einrichtungen auf Hilfe und Spenden angewiesen. Daher sind einige Maßnahmen ergriffen worden, welche die steuerliche Berücksichtigung von Spenden erleichtern. Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Erlass vom 09.04.2020 geregelt, dass Spenden von medizinischen Gütern an gemeinnützige Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Die Befreiung beschränkt sich auf medizinisches Material oder auch Arbeitskraft medizinischer Fachkräfte und gilt bis 31.12.2020.

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erstellt am: 14.04.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Zur Abmilderung zusätzlicher Belastungen in der Corona-Krise hat das Bundesfinanzministerium beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR gewähren können – entweder in Form von Zuschüssen oder auch Sachbezügen.
Diese steuerfreien Arbeitgeber-Sonderleistungen nach § 3 Nummer 11 EStG unterliegen nun geringeren Voraussetzungen und sollen einen Anreiz zur Zahlungen von Sonderleistungen gewähren.
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erstellt am: 09.04.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Zu Beginn der Beantragung der Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg hieß es in deren FAQ noch, dass die Mittel zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen vorgesehen ist. Nun wurde konkretisiert bzw. bundesweit einheitlich geregelt, dass die Mittel nur für Betriebskosten (Miete, Leasing, Personalkosten etc.) gedacht sind. Der Bedarf für private Kosten und private Lebensführung sind nicht mehr vorgesehen. Bei der Beantragung ist dies bei der Angabe des Mittelbedarfs und der Begründung zu berücksichtigen.

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erstellt am: 07.04.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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