
Privatvermögen muss nun nach Angaben von Wirtschaft- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hofmeister-Kraut doch nicht aufgebraucht sein, um die Hilfe zu beziehen. Es reicht aus, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass „die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Kosten des Unternehmens zu finanzieren“. Durch den Wegfall der Prüfung des privaten Vermögens sollen nun mehr Unternehmen an finanzielle Hilfe kommen und nicht die abgestraft werden, die einige private Rücklagen gebildet haben. (mehr …)