Die digitale Revolution hält Einzug und hat vieles auch für uns als Steuerberater verändert: Digitale Buchhaltung, elektronische Rechnungsstellung, elektronische Bilanz und auch die Kommunikation mit dem Finanzamt. Nicht nur wir übermitteln Steuererklärungen elektronisch, gerade auch der elektronische Informationsaustausch zwischen den Behörden führt dazu, dass das Finanzamt immer mehr Daten über den Steuerzahler sammelt. Immer weniger bleibt verborgen, wir bewegen uns hin zum gläsernen Steuerzahler. (mehr …)
Papierlose Buchführung – noch vor einigen Jahren wäre das völlig undenkbar gewesen. Buchhaltung wird direkt mit dem guten alten Pendelordner verbunden, den man aufwändig sortiert zum Steuerberater bringt und nach getaner Arbeit dann wieder archiviert. Doch wie schnell passiert es, dass in der ganzen „Zettelwirtschaft“ etwas verloren geht?
Die digitale Revolution bietet viele Chancen, Pendelordner und verstaubte Archive in die Vergangenheit zu verbannen: (mehr …)
Schwarze Schafe gibt es immer wieder: Steuerbetrüger finden Tricks oder Steuerschlupflöcher und nutzen diese gezielt aus, um sich zu bereichern. Ein unglaublich großer Steuerbetrug rund um Aktiendeals ist jedoch seit geraumer Zeit in aller Munde: Die Hinterziehung von Kapitalertragsteuer durch sogenannte Cum-Ex Geschäfte oder auch „Dividendenstripping“. Im Jahressteuergesetz 2018 wurden weitere Maßnahmen zum Schließen dieser Lücke vorgenommen, um dem Steuerbetrug endgültig einen Riegel vorzuschieben.