Hier im grenznahen Gebiet ist kaum noch ein Unternehmen nicht zumindest ein wenig international. Aufträge in Frankreich oder der Schweiz stehen aufgrund der kurzen Wegstrecken für viele auf der Tagesordnung. Was oft außer Acht gelassen wird: Ein Arbeitnehmer darf nicht „einfach so“ im Ausland, und sei es nur für einen kleinen Auftrag, arbeiten. Vor der Aufnahme einer Arbeit gibt es komplexe Meldepflichten und Auflagen. Missachtet man diese, entstehen teils umfangreiche Bußgelder.
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