Es war ein langes Tauziehen, doch seit Herbst steht nun die Erbschaftsteuerreform. Ab wann, und ob sie womöglich gar rückwirkend ab Mitte 2016 gelten wird, ist zwar noch offen, doch klar ist jetzt schon, dass das neue Gesetz die Begünstigungsregeln für Betriebsvermögen deutlich verändert hat und mit einer steuerlichen Mehrbelastung einhergehen wird. Durch die Neuregelung wird die Übergabe von Unternehmensvermögen verschärft und steuerliche Begünstigungen – also eine komplette oder zumindest teilweise Befreiung von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer – wesentlich schwieriger.