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Weitere umsatzsteuerliche Änderungen zum 01.07.2021 gibt es im Bereich des (Online-) Verkaufs von Waren über den Versandweg an private Abnehmer (B2C).

Die bislang bekannte Versandhandelsregelung des § 3c UStG für Lieferungen von Waren an Privatabnehmer (B2C) mit einzelnen Lieferschwellen je EU-Land wird zum 30.06.2021 aufgehoben und eine EU-weite Gesamtlieferschwelle eingeführt. Ab dem 01.07.2021 gilt der neue Begriff des Fernverkaufs, der im neu gefassten § 3c UStG geregelt wird.

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Schon lange ist es für die Bundesregierung ein Ziel, Steuerschlupflöcher und strategische Steuergestaltung insbesondere bei grenzüberschreitenden Formen so einzudämmen, dass Betrug und Steuerhinterziehung ein Riegel vorgeschoben wird. Das BMF hat im Herbst 2019 einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingebracht. Damit soll eine EU-Richtlinie (sog. Amtshilferichtlinie, ergänzt durch die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates der Europäischen Union vom 25. Mai 2018) in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen am 20.12.2019 zugestimmt.
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Wir berichteten kürzlich über die Pläne für eine Digitalsteuer und erste Versuche der Finanzämter über die „Hintertür“ an die Großkonzerne wie Google, Facebook & Co heranzukommen, indem Internetwerbung bei diesen Plattformen womöglich steuerpflichtig sein sollte. Nun hat das BMF in einem Rundschreiben vom 10. April hier für Klärung gesorgt und deutlich gemacht, dass Vergütungen für die Platzierung oder Vermittlung von Internetwerbung an ausländische Plattformbetreiber oder Dienstleister nicht zusätzlich nach §50 a Abs. 1, Nr. 3 EStG zum Steuerabzug gemeldet werden müssen.

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erstellt am: 13.05.2019 | von: Martin Himmelsbach
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung, Internationale Steuerthemen


 Schwarze Schafe gibt es immer wieder: Steuerbetrüger finden Tricks oder Steuerschlupflöcher und nutzen diese gezielt aus, um sich zu bereichern. Ein unglaublich großer Steuerbetrug rund um Aktiendeals ist jedoch seit geraumer Zeit in aller Munde: Die Hinterziehung von Kapitalertragsteuer durch sogenannte Cum-Ex Geschäfte oder auch „Dividendenstripping“. Im Jahressteuergesetz 2018 wurden weitere Maßnahmen zum Schließen dieser Lücke vorgenommen, um dem Steuerbetrug endgültig einen Riegel vorzuschieben.

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erstellt am: 11.12.2018 | von: Martin Himmelsbach
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung, Internationale Steuerthemen


Zum 01.01.2018 bzw. 01.01.2019 treten im Schweizer Umsatzsteuerrecht weitreichende Änderungen für ausländische Unternehmen in Kraft die auch Sie betreffen könnten.
Diese Änderungen führen dazu, dass eine große Anzahl von Unternehmen in der Schweiz umsatzsteuersteuerpflichtig wird. Wir empfehlen deshalb dringend, Ihre Schweizer Geschäftsvorfälle im Hinblick auf die nachfolgenden Änderungen zu überprüfen. (mehr …)

erstellt am: 13.06.2018 | von: Corinna Brosamer
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung, Internationale Steuerthemen


Hier im grenznahen Gebiet ist kaum noch ein Unternehmen nicht zumindest ein wenig international. Aufträge in Frankreich oder der Schweiz stehen aufgrund der kurzen Wegstrecken für viele auf der Tagesordnung. Was oft außer Acht gelassen wird:  Ein Arbeitnehmer darf nicht „einfach so“ im Ausland, und sei es nur für einen kleinen Auftrag, arbeiten. Vor der Aufnahme einer Arbeit gibt es komplexe Meldepflichten und Auflagen. Missachtet man diese, entstehen teils umfangreiche Bußgelder.

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